Lützelflüh - 08.06.2023

Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023

Die Genehmigung der Jahresrechnung, die Totalrevision des Reglements für Sitzungsgelder, Entschädigungen und Spesen, ein aufzuhebendes Reglement der kirchlichen Hülfskasse anno 1903 sowie die Wahl des Präsidenten Stephan Trachsel sowie von zwei neuen Mitgliedern in den Kirchgemeinderat waren Traktanden der Kirchgemeindeversammlung.

Stephan Trachsel begrüsste als interimistischer Präsident 36 Stimmberechtigte zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung.
Die neue Finanzverwalterin Frau Andrea Jost präsentierte die Jahresrechnung 2022, welche mit einem Ertragsüberschuss von CHF 61'717.12 abschliesst. Budgetiert wurde ein Ertragsüberschuss von CHF 7'820.00. Die Besserstellung beträgt somit CHF 53'897.12. Hauptverantwortlich für die grosse Differenz sind die Einnahmen der Gewinnsteuern für juristische Personen von CHF 65'122.00, sowie die Einkommenssteuern von CHF 604'731.25. Die Löhne sind rund CHF 7'000.00 höher ausgefallen als budgetiert, dies aufgrund der Wiedereinstellung einer Katechetin sowie der Aufstockung auf 25% bei der Finanzverwaltung. Auch die Drucksachen/Publikationen sind rund CHF 7'700.00 und der bauliche und betriebliche Unterhalt der Liegenschaften rund CHF 8’850.00 höher als budgetiert ausgefallen. Die Versammlung genehmigte Nachkredite, welche nicht gebunden oder in der Kompetenz des KGR sind, von CHF 9'630.75 sowie die Jahresrechnung diskussionslos.

Das Reglement für Sitzungsgelder, Entschädigungen und Spesen für Mitglieder von Kirchgemeindeorganen vom November 2012 wird totalrevidiert. Der Sekretär Andreas Schütz begründete diesen Schritt und stellte das Reglement vor. Gegenüber dem alten Reglement werden unter anderem die Sitzungsgelder sowie die pauschalen Jahresentschädigungen für Behördenmitglieder angepasst. Die Anhänge der Version 2012 werden in eine neue Verordnung überführt.
Zu einer angeregten Diskussion führte der Ansatz des Sitzungsgeldes sowie die pauschale Entschädigung der Spesen Nutzung Infrastruktur und Autospesen für Fahrten innerhalb der Kirchgemeinde von Behördenmitgliedern. Nach Bereinigung der gestellten Anträge wurde das Reglement, welches per 1. August 2023 in Kraft tritt, mit grosser Zustimmung genehmigt.

Der Kirchgemeinderat hat per 1. Februar 2023 eine Verordnung über den Hilfskassenfonds erlassen. Im Rahmen der Vorarbeiten wurde festgestellt, dass sich im Archiv der Kirchgemeinde ein Reglement der kirchlichen Hülfskasse (1903) befindet, von welchem seit Jahrzehnten niemand mehr wusste. Das Reglement wurde schon lange Zeit nicht mehr angewandt. Das Reglement wurde durch die KGV aufgehoben.

Herr Stephan Trachsel hatte nach der Demission der Präsidentin Ruth von Ballmoos (Dezember 2022) das Präsidium bereits interimistisch übernommen. Herr Trachsel wurde durch die Anwesenden mit Applaus nun offiziell als Kirchgemeinderatspräsident gewählt. Zudem konnten zwei der drei Vakanzen im Kirchgemeinderat mit Frau Elisabeth Meyer, Grünenmatt und Herr Ulrich Knecht, Lützelflüh, besetzt werden. Beide wurden an der KGV per sofort gewählt.

Der Präsident und der Sekretär informierten über die aktuellen Geschäfte im KGR, die Arbeit der Pfarrfindungskommission für die Stellenwiederbesetzung Pfarramt Lützelflüh per 1. Januar 2024 sowie die Pfarrstellenzuordnung per 1.1.2028. Es ist davon auszugehen, dass die Pfarrstellen der KG Lützelflüh von heute 160 % um 10- 20 % gekürzt werden.

Unter dem Traktandum Verschiedenes wurden die Turbulenzen, welche schlussendlich zum Weggang von Pfarrer Schneeberger und der Demission der Präsidentin und einem KGR führten, sehr bedauert und die Informationspolitik des KGR bemängelt. Stephan Trachsel erläuterte die Situation und bat um Verständnis, dass der KGR dazu nicht detailliert informieren konnte und durfte. Für alle Beteiligten war die Situation schwierig. Der KGR blickt jedoch motiviert und hoffnungsvoll in die Zukunft.

 

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